Einmaligkeit
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Jedes Paar, das sich für die Eheschließung entscheidet, hat unterschiedliche und höchst individuelle Beweggründe. Es gibt jedoch einige Vorteile, die im Allgemeinen für eine Hochzeit sprechen. Zum einen handelt sich um das große Fest der Liebe. Sie wird zusammen mit Familie und Freunden zelebriert. Dieser bedeutsame Tag soll unvergesslich sein. Die romantischen Erinnerungen sind wertvoll und bleiben für immer. Dabei wird das Zusammengehörigkeitsgefühl des Paares gestärkt. Allein der Ausdruck „mein Mann“ bringt die Beziehung auf ein ganz neues Level. Zum anderen erhältst du als verheiratete Person Auskunft über deinen Ehepartner, wenn dieser beispielsweise im Krankenhaus stationiert ist. Wenn Kinder mit im Spiel sind und das Ehepaar sich für einen Nachnamen entscheiden, wird auch das Familienband stärker. Bei einer Schwangerschaft muss der Ehemann, im Gegensatz zu dem unehelichen Partner, nicht mehr aktiv die Vaterschaft anerkennen.
Nicht so romantisch, aber trotzdem wichtig, ist das Ehegattensplitting. Insbesondere Paare, die ein ähnliches Einkommen haben, können durch die Eheschließung Steuern sparen. Das Ehepaar gibt eine gemeinsame Steuererklärung ab und gilt somit vor dem Finanzamt als eine Person. Die Einkommen werden addiert und daraufhin halbiert. Die Einkommenssteuer wird auf das halbierte Einkommen berechnet und für das Endergebnis verdoppelt. Außerdem sind Schenkungen und Erbschaften unter Ehegatten um einiges profitabler. Denn bis zu einer Obergrenze von 500.000 Euro müssen keine Steuern gezahlt werden. Überschreitet die Schenkung oder Erbschaft diesen Betrag, fallen die dafür geltenden Steuern bei Eheleuten kleiner aus.
Der Tag der Hochzeit, der schönste Tag im Leben. Das Herzstück der Hochzeit ist die Trauung. Der Moment, in dem sich das Brautpaar das Ja-Wort gibt und die Ringe tauscht. Viele bevorzugen eine romantische oder individuellere Feier um den Bund fürs Leben zu schließen. Zur Auswahl steht die standesamtliche, die kirchliche Trauung und die freie Trauung.
Jedoch ist nur die standesamtliche Eheschließung rechtsgültig. Dabei handelt es sich um die offizielle Zivilehe, welche vor allem Unterhalts- und Erbansprüche regelt. Gleichzeitig ist sie dafür bekannt, wenig romantisch zu sein. Hauptsächlich werden die Personalien der Eheleute bestätigt, das Ja-Wort gegeben und die Ringe überreicht. Zum Schluss unterschreiben die frisch getrauten Personen sowie die Trauzeugin und der Treuzeuge im Ehebuch. Letztere stellen seit 1998 jedoch keine Pflicht mehr da. Vor der Trauung kann mit dem Standesamt besprochen werden, inwiefern die Zeremonie durch besondere Sprüche, Musik oder sogar einer Live-Band individualisiert werden kann.
Die kirchliche Trauung ist eine freiwillige Option zusätzlich zur standesamtlichen Eheschließung. Sie kann katholisch, evangelisch oder ökumenisch stattfinden. Auch wenn die Heiratswilligen vielleicht nicht mehr so gläubig sind, können die Tradition oder romantische Atmosphäre trotzdem für eine kirchliche Trauung sprechen. In Gesprächen mit den Geistlichen, die vor der Hochzeit stattfinden, kann speziell auf das Brautpaar abgestimmt werden, welche Musik, Psalmen, Gebete oder Gesänge gewünscht sind. Es ist sogar möglich, in einer anderen Kirche als in der Heimatkirche zu heiraten. Der erste Schritt der Anmeldung geht aber immer über die Heimatkirche.
Freie Trauungen werden immer beliebter. Sie stellen die individuellste der drei Hochzeitsarten dar. Neben dem Ort der Eheschließung können die Paare auch die Person für die Traurede frei auswählen. Manche Paare entscheiden sogar, sich von engen Freunden oder einem Familienmitglied trauen zu lassen. Jedoch stellt diese Form der Hochzeit keinen Ersatz für die standesamtliche Trauung dar. Viele gleichgeschlechtliche Paare entscheiden sich für die freie Version, wenn sie beispielsweise aufgrund einer katholischen Konfession nicht kirchlich heiraten dürfen, aber dennoch ein romantischeres Fest als die standesamtliche Trauung feiern möchten.